DAIKIN ist zum dritten Mal in Folge Testsieger:

Comfora - 2020,  Emura 2 - 2021* und jetzt NEU: Perfera - 2022

 

 

 

Zum dritten Jahr in Folge kürt die Stiftung Warentest ein Split-Klimagerät von DAIKIN zum Testsieger (test 6/2022): Dieses Jahr überzeugte das Wandgerät DAIKIN Perfera (FTXM25R/RXM25R) und erhielt das test-Qualitätsurteil gut (2,0). Die Printausgabe der Stiftungwarentest ist am 23. Mai erschienen.

30.05.2022

Bei den Umwelteigenschaften, die mit 50 % in die Gesamtbewertung eingehen, wurde die Perfera am besten (gut 1,8) von allen acht getesteten Single-Split-Klimageräten bewertet. Hier punktete Perfera durch die hohe Energieeffizienz. Bereits in den letzten beiden Jahren wurden Split-Klimageräte von DAIKIN (Comfora in 2020 / Emura in 2021) zum Testsieger von Stiftung Warentest ernannt.

EEG Abgabe wird abgeschafft

Stromkosten für Wärmepumpe sinken

EEG-Umlage wird für Verbraucher abgeschafft

 

Ein Gesetzesentwurf der Ampelkoalition soll zum 01. Juli 2022 die Finanzierung der EEG-Umlage vom Verbraucherstrompreis in den Bundeshaushalt verlagern. Die Bundesregierung will außerdem zur Bedingung machen, dass die Absenkung tatsächlich beim Verbraucher ankommt. Dazu sollen die Energieversorger rechtlich verpflichtet werden.

Damit wird die Abschaffung der EEG-Umlage für den Verbraucher erneut beschleunigt und entgegen den bisherigen Plänen vorgezogen. Die letzten 3,723 ct/kWh fallen damit weg.

05.04.2022

Ruhestand unseres Geschäftsführers Herr Vorderobermeier

Sehr geehrter Geschäftspartner/in der ISB GmbH,

 

nach 50 erfolgreichen Berufsjahren und davon sage und schreibe 14 Jahre als Geschäftsführer der ISB GmbH, tritt Herr Konrad Vorderobermeier ab dem 1.7.2021 in den wohlverdienten Ruhestand. Somit endet auch seine Tätigkeit als Geschäftsführer.

Herr Vorderobermeier wird uns jedoch weiterhin beratend und mit seinem Fachwissen zur Verfügung stehen.

Wir danken Herrn Vorderobermeier für die Jahre, in denen wir gemeinsam viel bewegt haben sowie für das Engagement, um das Wachstum und die nachhaltige Weiterentwicklung des Unternehmens voranzutreiben.  > weiter

01.07.2021

DAIKIN NEWS

                   

 

erst DAIKIN Comfora und jetzt DAIKIN Emura – das zweite Jahr in Folge erklärt Stiftung Warentest ein Klimagerät von DAIKIN zum Testsieger!

 

Das DAIKIN Splitgerät 'Emura' (FTXJ35MW / RXJ35M) schneidet mit dem Ergebnis „gut“ (2,1) als bestes der insgesamt zehn getesteten Geräte ab – darunter je fünf Monoblöcke und Split-Modelle. Positiv bewertet wurden unter anderem die vergleichsweise günstigen Stromkosten von DAIKIN Emura in Höhe von 38 Euro pro Jahr. Wichtig für uns als Technologieführer ist auch die starke Gewichtung der Umwelteigenschaften (50 %), bei denen Emura mit dem Testergebnis „gut“ (2,2) ebenfalls als Testsieger hervorgeht. Bereits im vergangenen Jahr wurde das Split-Klimagerät DAIKIN Comfora zum Testsieger von Stiftung Warentest ernannt.

 

Simply the Best eben.

 

Weitere  Infos zu unseren beiden Testsiegern DAIKIN Emura sowie der DAIKIN Comfora finden Sie auch auf unserer Webseite.

 

Oder laden Sie sich gleich unsere Design-Broschüre als PDF herunter.

 

 

Ihr DAIKIN Team

 

Mehr Förderung mit ISB und DAIKIN

Jetzt ordentlich sparen!

 

Seit dem 1. Januar 2021 gilt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Damit wurden die bisherigen Förderprogramme für energie effizientes Bauen und Heizen vereinheitlicht.

 

Die Bundesregierung setzt mit dem Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) eine massive Erweiterung der bestehenden Förderung zur energetischen Sanierung von Gebäuden um. Die neue Förderrichtlinie wird in zwei Schritten umgesetzt. ...

 

Weitere Informationen in der Broschüre >

 

Hier ein direkter Link zur BAFA, mit aktuellen Infos zu den Förderprogrammen.

Link: www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html

19.03.2021

Die aktualisierte Kälte-Klima-Richtlinie tritt in Kraft

 

Liebe Mitglieder und Freunde des ZVKKW,

 

die Kälte-Klima-Richtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums wurde zum 1. Dezember 2020 überarbeitet. Attraktive Förderbedingungen gelten für den Umstieg auf zukunftsfähige Anlagen, die das Klima nachhaltig schützen.

 

Die Richtlinie wurde inhaltlich erweitert und formal gestrafft. Sie gilt nach wie vor für stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie für Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Bahnen, egal welche nicht-halogenierten Kältemittel zum Einsatz kommen. Die geförderten Anlagen müssen besonders energieeffizient sein. Bei stationären Anlagen ist die Förderung weiterhin modular aufgebaut, d.h. gefördert werden Kälteerzeuger sowie zugehörige Komponenten und Systeme inkl. thermische

Speicher.

 

In die Förderung aufgenommen wurden kleine Kälteanlagen, wie z.B. für Metzgereien, Bäckereien, Tankstellen und kleine Dorfläden. Ebenfalls neu ist die Förderung von Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme. Darüber hinaus werden Wärmerückgewinnung, freie Kühlung sowie die Einbindung einer Anlage zur Nutzung regenerativer Energien gefördert. Die Förderung wurde zudem auf große Kälteanlagen erweitert. Im Lebensmitteleinzelhandel ist die Höhe der Förderung, unabhängig von der Anlagenart, allein von der Länge der Kühlmöbel abhängig.

 

Von der Förderung profitieren können Unternehmen ebenso wie Kommunen und weitere Organisationen. Förderanträge nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab sofort entgegen (www.bafa.de). Die Antragstellung erfolgt elektronisch. Die Förderhöhe kann jederzeit mit dem Förderrechner abgeschätzt werden.

 

Weitere Informationen zur Nationalen Klimaschutzinitiative: www.klimaschutz.de. Weitere Informationen zur Kälte-Klima-Richtlinie und zum Förderrechner unter https://www.klimaschutz.de/kälte-klima-richtlinie sowie http://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Klima_Kaeltetechnik/

klima_kaeltetechnik_node.html;jsessionid=200282C6D78317FCF5743717AFD0CD60.1_cid387 (Falls zum Zeitpunkt des Versands noch nicht geschehen, werden die Inhalte auf den genannten Seiten zeitnah aktualisiert.)

 

© Zentralverband Kälte Klima, Wärmepumpen - ZVKKW - Kaiser-Friedrich-Straße 7, 53113 Bonn, www.zvkkw.de

01.12.2020

Dalkin Klimagerät ist Testsieger

 

In der Zeitschrift „Stiftung Warentest“ Ausgabe Juni 2020 wurden Klimageräte getestet. Von den geprüften Geräten ging das Splitgerät der Firma Daikin als Testsieger hervor.

 

Wir als Daikin-Fachpartner sind stolz auf die langjährige Zusammenarbeit mit der Firma Daikin.

Gerne verweisen wir auf den Testbericht unter dem Link:
https://www.test.de/Klimageraete-im-Test-4722766-0/

02.06.202020

VDKF-Newesletter 03-2020

Nachfüllverbot Hoch-GWP Kältemittel und Verkaufsverbot ortsfester H-HKW-Anlagen mit Hoch-GWP Kältemittel seit 01.01.2020 in Kraft!

 

Aufgrund der sog. „F-Gase Verordnung“ (Verordnung EU Nr. 517/2014) treten ab 01.01.2020 diverse

Verbote in Kraft, welche Kälteanlagenbauer und Betreiber unbedingt beachten sollten. Nachfolgend

erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu den Verboten.

 

Nachfüllverbot Hoch-GWP Kältemittel

 

Gemäß Art. 13 Abs. 3 der EU-VO 517/2014 besteht ab 01.01.2020 für die Verwendung von F-Gasen

ein Nachfüllverbot für Kältemittel mit einem GWP ≥ 2.500 für Anlagen (stationär oder mobil) mit

einem CO2-Äquivalent ≥ 40 Tonnen. Dieses Nachfüllverbot gilt jedoch nur für sog. „Frischware“, d. h.

ungebrauchte Kältemittel. Für recyceltes oder aufbereitetes*) Hoch-GWP Kältemittel gilt dieses

Nachfüllverbot erst ab dem 02.01.2030.

 

*) beim Einsatz von aufbereitetem bzw. aufgearbeitetem Kältemittel (F-Gas) mit GWP ≥ 2.500 muss zwingend eine Kennzeichnung gem. Art. 12 Abs. 6 EU-VO 517/2014 durchgeführt werden!

 

Zeitplan der wichtigsten Verbote

Verbot „Inverkehrbringen“ ortsfester F-Gase Anlagen GWP ≥ 2.500

 

Ortsfeste Kälte- und Klimaanlagen (Neuanlagen) mit den Kältemitteln R 404A, R 422A, R 422D oder

R 507A dürfen innerhalb der EU seit 01.01.2020 nicht mehr verkauft, verschenkt oder vom Hersteller

selbst verwandt werden.

 

Verbot „Inverkehrbringen“ gewerblicher Gefrier- und Kühlgeräte

 

Dieses Verbot des „Inverkehrbringens“ gilt auch ab 01.01.2020 für gewerbliche Gefrier- und

Kühlgeräte (hermetisch geschlossene Geräte), welche mit F-Gasen betrieben werden, die einen GWP

von ≥ 2.500 aufweisen.

 

Verbot „Inverkehrbringen“ beweglicher Raumklimageräte GWP ≥ 150

 

Von den Verboten ist auch ab 01.01.2020 der Verkauf von neuen, beweglichen Raumklimageräten

(hermetisch geschlossen) betroffen, sofern diese mit H-FKW Kältemitteln mit einem GWP ≥ 150

betrieben werden.

 

Was bedeutet eigentlich „Inverkehrbringen“?

 

Gem. Art. 2 Nr. 10 EU-VO 517/2014 bedeutet „Inverkehrbringen“ die entgeltliche oder unentgeltliche

erstmalige Lieferung oder Bereitstellung für Dritte in der Union oder die Eigenverwendung im Falle

eines Herstellers, einschließlich der zollrechtlichen Überlassung zum freien Verkehr in der Union.

Ausführliche Informationen zu den seit 01.01.2020 geltenden Verboten für Hoch-GWP Kältemittel

finden Sie in der VDKF Information 01-02 2020, die Ende Februar erscheint.

Förderprogramme für Klimaschutz-Technologien im Bereich der Kälte- und Klimatechnik.

 

Wir unterstützen Sie bei Förderfragen

 

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit fördert den stärkeren Einsatz von Klimaschutz-Technologien in der Kälte- und Klimatechnik durch Investitionszuschüsse. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die Bearbeitung der Förderanträge sowie die Auszahlung der Zuschüsse zuständig. Mit Klick auf dem VDKF-Newsletter erhalten Sie weitergehende  Informationen.

Ein echter Ausbildungs-Geheimtipp

 

Ein echter Ausbildungs-Geheimtipp

 

Jungen und Mädchen, die nach einem besonderen Beruf suchen, sollten sich über die Ausbildung zum ‚Mechatroniker für Kältetechnik’ informieren. Dieses Handwerk zählt zu den wenigen, die noch ein echter Geheimtipp sind. Noch, denn bislang ist dieser Beruf nur in Fachkreisen bekannt – allerdings mit spürbar steigender Nach-frage bei Schulabgängern jeder Schulart. Wer jetzt handelt und die notwendigen Qualifikationen mitbringt, wird für das kommende Ausbildungsjahr sicher noch einen Betrieb finden – und einen außergewöhnlichen Beruf dazu.

 

Ein sicherer Arbeitgeber

Die meisten Ausbildungsbetriebe sind modern geführte Familienunternehmen. Wie es nur in einem inhabergeführten Handwerksbetrieb möglich ist, werden berufsbegeisterte Jugendliche in einem familiären Umfeld gefördert, dabei sorgsam auf das vor ihnen liegende Arbeitsleben vorbereitet. Ein kleines Team von spezialisierten Arbeitskollegen gewährleistet eine professionelle Betreuung jedes Lehrlings, bis hin zu einer individuellen Ausbildung und optimalen Vorbereitung auf einen erfolgreichen Abschluss. Besonderen Wert wird auf die Entwicklung sozialer Kompetenzen im Mitarbeiterkreis, aber ebenso im direkten Kontakt mit Kunden gelegt. Außerdem bestehen beste Voraussetzungen für ein langfristig sicheres Arbeitsumfeld. Denn in schwankenden Konjunkturphasen der Wirtschaft bietet kaum ein an-derer Arbeitgeberzweig vergleichbare Sicherheiten, wie das deutsche Handwerk.

 

Es geht nicht ohne Kältetechnik

Auf ihrem Weg erleben Auszubildende abwechslungsreiche dreieinhalb Lehrjahre in der Werkstatt genauso wie im Außendienst oder in der Schule. Am Ende winkt mit bestandener Abschlussprüfung der Gesellenbrief für den hochqualifizierten Handwerksberuf ‚Mechatroniker/in für Kältetechnik’. Dessen Wissen und handwerkliche Fähigkeiten sind immer dann gefragt, wenn gekühlt und klimatisiert werden muss. Das ist zum Beispiel in industriellen und landwirtschaftlichen Betrieben, in Supermärkten oder in Ladengeschäften der Fall, wo Lebensmittel frisch verarbeitet, gelagert und verkauft werden. Darüber hinaus kann praktisch jedes große Industrieunternehmen viele Produktionsprozesse seiner Güter nur mit dem Einsatz von Kältemaschinen sicherstellen. Auch der professionelle Wintersport oder die Freizeitindustrie brauchen Kälteanlagen, wenn Skipisten beschneit, Eisbahnen gefroren oder Schwimmbäder klimatisiert und entfeuchtet werden müssen. Und kein digitales Endgerät funktioniert ohne die Klimatisierung der dafür notwendigen Rechenzentren. Sogar das zukunftssichere Klimatisieren und Beheizen von Gebäuden mit Wärmepumpen fällt in das breit gefächerte Arbeitsgebiet eines Kälte-Klima-Fachbetriebs. Denn wer sein Haus oder Firmengebäude zukünftig nicht mehr mit fossiler Energie wie Gas und Öl, sondern einer umweltfreundlichen Lösung beheizen möchte, der lässt sich eine moderne, elektrisch betriebene Wärmepumpe einbauen. Diese kann oft sogar kühlen und funktioniert im Grunde wie eine Kälteanlage, warum viele dieser Heizungsanlagen ebenfalls durch ‚Mechatroniker für Kälte-technik’ in Betrieb genommen werden.

 

Gefragte Spezialisten

Die Arbeiten an Kälte-, Klimaanlagen und Wärmepumpen sind also sehr vielfältig, bedürfen aber einer gründlichen Ausbildung. Da diese Systeme mit speziellen Kältemitteln betrieben werden, muss ein Installateur über diese Stoffe und deren richtigen Verwendung in einer Kälteanlage ganz genau bescheid wissen. Darum sind ausgebildete Mechatroniker für Kältetechnik sehr gefragte Spezialisten mit einem breiten Fachwissen. Und wer ein Händchen für Informationstechnologien, Software, oder digitale Endgeräte mitbringt, ist in diesem Beruf ebenfalls genau richtig. Denn viele Kälteanlagen werden heute per Fernwartung überwacht und sogar bedient. Darum gehören Elektronik und Steuerungstechnik heute ebenfalls zum Handwerks-zeug eines Mechatronikers für Kältetechnik – was die Berufsbezeichnung auch treffend ausdrückt.

Alles notwendige Wissen lernen Auszubildende aufbauend auf den vorhandenen Schulkenntnissen von der Pike auf in ihren Betrieben, in ihrer Berufsschule und während mehrere überbetrieblicher Lehrunterweisungen an spezialisierten Bildungseinrichtungen wie der Bundesfachschule-Kälte-Klima-Technik. Dafür stehen eine moderne Infrastruktur und die benötigten technischen Möglichkeiten bereit. Und wer seinen Wissensdurst weiter stillen will, hat genügend Weiterbildungsmöglichkeiten wie ein zweijähriges Technikerdstudium, die Meisterausbildung oder ein duales Studium zum Bachelor für Kälte- oder Klimasystemtechnik.

 

Wer also gerade auf der Suche nach einer besonderen Berufsausbildung ist, technisches Interesse und viel Neugier mitbringt, ist eingeladen, sich bei einem der Mitgliedsbetriebe der Landesinnung Kälte-Klima-Technik Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg zu bewerben. Kontaktmöglichkeiten, Formulare und viele weitere In-formationen finden sich unter www.kaeltemechatroniker.de

 

 

                                                                  Informationen der       

16.08.2017

Vorstellung des neuen Auszubildenden 2017

 

Wir dürfen unseren neuen Auszu-bildenden Herrn Markus Bichler recht herzlich begrüßen.

 

Herr Markus Bichler hat seine Ausbildung als Technischer Systemplaner in der Fach-richtung Versorgungs- und Ausrüstungs-technik bei der Firma ISB GmbH in Burghausen am 01.09.2017 gestartet.

 

Wir wünschen ihm einen guten Start in das Berufsleben.

 

 

19.10.2017

Investitionszuschüsse

 

Das Bundesumweltministerium fördert mit Investitionszuschüssen Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI). Die Anlagen verbrauchen durch die Verwendung hocheffizienter Komponenten und Systeme erheblich weniger elektrische Energie und verursachen dadurch deutlich geringere Treibhausgasemissionen. In vielen Fällen werden auch Kältemittel mit geringer Treibhauswirkung oder halogenfreie Kältemittel eingesetzt, wodurch auch die

direkten Treibhausgasemissionen sinken.

 

Neben Unternehmen können gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen Anträge stellen.   >> weiter

 

https://www.klimaschutz.de/k%C3%A4lte-klima-richtlinie

30.08.2017

Achtung Endverbraucher – es drohen empfindliche Strafen!

 

Immer wieder werden in Baumärkten oder Online-Shops Klimageräte angeboten, die auch von Endkunden direkt erworben werden können. Diese Geräte sind selbstverständlich bereits mit dem für deren Funktion erforderlichen Kältemittel befüllt. Vielfach handelt es sich bei diesen Kältemitteln jedoch um Stoffe (fluorierten Treibhausgase, sogenannte F-Gase), die bei ihrer Freisetzung einen erheblichen Einfluss auf das Weltklima haben.

 

Aus diesem Grund dürfen nur qualifizierte und vor allem zertifizierte Fachleute mit solchen Kältemittel umgehen. Mit F-Gasen vorbefüllte Splitklimageräte dürfen daher nur dann an den Endverbraucher verkauft werden, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die fachgerechte Installation des Gerätes durch ein zertifiziertes Unternehmen erfolgt. Wird dies nicht beachtet, kann es teilweise empfindliche Strafen nach sich ziehen. Die Installation von mit F-Gasen vorbefüllten Splitklimageräten ist, sofern dies einen Eingriff in den Kältemittelkreislauf erfordert oder Kältemittelleitungen zum Beispiel mittels „Schnellschluss-Verbindungen“ zusammengefügt werden müssen, durch den Laien nicht erlaubt. Das fachgerechte Zusammenfügen von Bauteilen, die später Kältemittel enthalten sollen, darf nach Art. 3 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 (kurz: F-Gase-Verordnung) nur durch entsprechend zertifiziertes Personal erfolgen. Splitklimageräte die mittels Schnellschluss-Verbindungen zusammengebaut werden können, sind als „nicht hermetisch“ im Sinne der einschlägigen Verordnungen anzusehen. Derart nicht hermetisch geschlossene Einrichtungen, die mit fluorierten Treibhausgasen befüllt sind, dürfen nur dann an Endverbraucher verkauft werden, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die Installation von einem zertifizierten Unternehmen ausgeführt wird*)

.

Gleichwohl werden die hier einschlägigen Vorschriften vielfach, etwa über den Online-Handel oder durch Baumärkte, unterlaufen. Teilweise – wenn überhaupt – wird vom Endverbraucher lediglich eine schriftliche Bestätigung dahingehend eingefordert, dass er das Klimagerät von einem zertifizierten Unternehmen einbauen lässt. Dem normierten Kontrollerfordernis wird der Verkäufer so jedenfalls nicht gerecht. § 10 Abs. 2 Nr. 9 ChemKlimaschutzV stuft den Vorstoß gegen die vorgenannten Vorschriften als Ordnungswidrigkeit ein, die gem. § 26 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a des Chemikaliengesetzes mit einer Geldbuße von bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden kann.

 

*) „Artikel 11 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014

(5) Nicht hermetisch geschlossene Einrichtungen, die mit fluorierten Treibhausgasen befüllt sind, dürfen nur dann an Endverbraucher verkauft werden, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die Installation von einem nach Artikel 10 zertifizierten Unternehmen ausgeführt wird. …

 

§ 9 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Inverkehrbringen, Verkauf und Kauf fluorierter Treibhausgase

(3) Einrichtungen gemäß Artikel 11 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 dürfen nur an Endverbraucher verkauft werden, die dem Verkäufer schriftlich nachweisen, dass die Installation der Einrichtung durch ein Unternehmen erfolgt, das ein Unternehmenszertifikat

nach § 6 Absatz 1 vorweisen kann.“

 

Copyright:                                                                                              www.zvkkw.de

Zentralverband Kälte Klima Wärmepumpen e. V. (ZVKKW)

Kaiser-Friedrich-Straße 7

53113 Bonn

Tel. 0228/243388-29

Fax 0228/243388-20

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16.08.2017

EU F-Gase Verordnung 517/2014

Es ist so weit: F-Gas Kältemittel nicht mehr in ausreichender Menge verfügbar

 

Mit dem in der F-Gase-Verordnung festgeschriebenen Phase-Down war schon seit 2015 klar, dass es zu einer Verknappung bestimmter Kältemittel und damit auch zu Preissteigerungen kommen wird – es war zu diesem Zeitpunkt lediglich unklar, wann diese Entwicklung genau einsetzen und wie die Preissteigerung in ihrem Verlauf ausfallen würden.

 

Die Verbände haben rechtzeitig und wiederholt auf diesen Umstand hingewiesen und die Kältemittelhersteller aufgefordert entsprechende Ersatzkältemittel zu benennen und dem Markt in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. Leider gibt es hier immer noch keine klaren Signale.

 

Unsere Kälte-Klima-Fachbetriebe haben trotz unklarer Alternativen die Betreiber mit entsprechendem Informationsmaterial auf die Notwendigkeit zur Umstellung der Kälte- und Klimaanlagen auf Low-GWP-Kältemittel hingewiesen. Leider wurden die Ratschläge nicht zeitnah und ausreichend umgesetzt.

 

Ohne eine finanzielle Förderung seitens der öffentlichen Hand und ohne den Druck durch steigende Kältemittelpreise reagierte man zu diesem Zeitpunkt jedoch meist abwartend. Die Verknappung der Kältemittel und die damit einhergehenden Preissteigerungen, insbesondere bei R 404A/R507, blieben zunächst aus.

 

Bedauerlicherweise konnte man auch aus den Erfahrungen des FCKW- und H-FCKW-Ausstiegs nichts ableiten, so dass die aktuell heftige Entwicklung in ihrer Intensität doch etwas überrascht: Lieferengpässe, teilweise Lieferstopps von R 404A einhergehend mit unerwartet hohen Preissteigerungen, bis hin zu Tagespreisen. Völlig unerwartet kamen zudem Lieferengpässe bei R 134a und auch für dieses Kältemittel unerwartet hohe und nicht kalkulierbare Preissteigerungen hinzu.

 

An dieser Entwicklung wird sich sehr wahrscheinlich nichts mehr ändern, da zum 1.1.2018 die nächste Stufe des Phase-Down greift - im Gegenteil: dies wird die Situation weiter verschlechtern. Daher gilt es für Handwerksbetriebe nun, im engen Kontakt mit den Betreibern von Kälteanlagen, den Kältemittellieferanten und ggf. in Kooperationen mit Kollegen (auch mit dem freundlichen Mittbewerb!) Lösungen zu finden und umzusetzen. Schuldzuweisungen bringen keinen weiter, der Schulterschluss ist gefragt!

 

Copyright:                                                                                                            www.bonner-stimme.de

Bonner Stimme

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Fax 0228/24989-40

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16.08.2017

BAFA-Förderung: Alle Fördermittel

und Zuschüsse für die energetische Modernisierung

 

"Neben erneuerbaren Energien fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auch KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung), Energiesparberatungen sowie Klima- und Kälteanlagen in Unternehmen.

 

Im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP) fördert das BAFA Solarthermie- und Biomasseanlagen sowie Wärmepumpen mit einmaligen Zuschüssen. Seit April 2015 sind die Zuschüsse in Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden erhöht worden. Erfüllt Ihre Heizungsanlage bestimmte Anforderungen, können Sie außerdem diverse Zusatzförderungen beantragen.Im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP) fördert das BAFA Solarthermie- und Biomasseanlagen sowie Wärmepumpen mit einmaligen Zuschüssen. Seit April 2015 sind die Zuschüsse in Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden erhöht worden. Erfüllt Ihre Heizungsanlage bestimmte Anforderungen, können Sie außerdem diverse Zusatzförderungen beantragen." - diese umfangreichen Informationen sind von co2online

 

weitere Informationen finden Sie unter: http://www.co2online.de/foerdermittel/bafa-foerderung/

19.09.2016

2015 weltweit wärmstes Jahr

 

"Hitzewellen mit Rekordtemperaturen, anhaltende Dürren, Starkniederschläge, extreme Kälte und Rekordschneehöhen – all diese Phänomene gehören zu den extremen Wetterereignissen. In unserem Hintergrundpapier erfahren Sie, welche Wetterextreme in den vergangenen Jahren beobachtet wurden." - laut Umweltbundesamt

 

weitere Informationen finden Sie unter: http://www.umweltbundesamt.de/themen/2015-weltweit-waermstes-jahr-seit-beginn-der

19.07.2016

EU - Flammschutzmittel HBCD verboten

 

"Für das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) gilt seit Frühjahr 2016 in der EU ein weitgehendes Handels- und Verwendungsverbot. HBCD war lange das wirtschaftlich wichtigste Flammschutzmittel für Polystyrol-Dämmstoffe – entsprechend gibt es für Dämmstoffe aus expandiertem Polystyrol (EPS) noch Übergangsregeln." - laut Umweltbundesamt

 

weitere Informationen finden Sie unter: http://www.umweltbundesamt.de/themen/eu-setzt-verbot-von-flammschutzmittel-hbcd-um

19.07.2016

Klimawandel

 

"Seit der Industrialisierung steigt allmählich die globale Mitteltemperatur der Luft in Bodennähe. Wissenschaftliche Forschungen belegen, dass für einen bedeutenden Teil dieses Anstiegs wir Menschen verantwortlich sind. Deshalb sprechen wir von einer anthropogenen – vom Menschen verursachten – Klimaänderung." - laut Umweltbundesamt

 

weitere Informationen finden Sie unter: http://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimawandel

23.02.2016

Umweltschonendes Heizen

 

"Heizen verbraucht im Haushalt am meisten Energie – das geht ins Geld und verursacht große Mengen an klimaschädlichem Kohlendioxid. Auch das Heizen mit Holz birgt Risiken.

 

Rund 70 Prozent des Energieverbrauchs im Bereich Wohnen verbraucht das Heizen, der Anteil des CO2-Ausstoßes für diesen Bereich liegt bei knapp 60 Prozent (Stand 2013). Neben baulichen Maßnahmen wie Wärmedämmung kann auch bewusstes Heizen und Lüften helfen, den Energieverbrauch zu senken. Die Tipps unserer UBA-Experten zeigen, wie es geht." - laut Umweltbundesamt

 

weitere Informationen finden Sie unter: http://www.umweltbundesamt.de/themen/richtig-heizen-schont-die-umwelt-den-geldbeutel

06.10.2015

Regelungen für F-Gase, wie EPEE

 

In Brüssel einigten sich die Institutionen der EU auf neue Regelungen für F-Gase, wie EPEE in einer entsprechenden Pressemitteilung verlauten ließ. Danach wird es eine Deckelung des HFC-Verbrauchs geben, um bis 2030 eine Reduktion von 79% zu erreichen.

 

Laut Andrea Voigt, Generaldirektorin von EPEE, habe man beschlossen, die neuen Regelungen in erster Lesung zu verabschieden, d.h. noch vor den Neuwahlen des Europäischen Parlaments. So ist wieder eine langfristige Geschäftsplanung gewährleistet.

 

Zusätzlich zur Deckelung und Mengenreduzierung auf 79% haben sich die EU-Institutionen darauf verständigt, ein Monitoring-System einzuführen, um die Kältemittelmengen, die über vorbefüllte Systeme in den europäischen Wirtschaftsraum gelangen, besser verfolgen zu können. Ferner wurden verschiedene Service- und Wartungsverbote verabschiedet, um sicherzustellen, dass vorhandene Anlagen mehr in Richtung umweltfreundlicher Alternativen umgerüstet werden. Gleichzeitig einigte man sich darauf, den Anwendungserbreich der Verbote durch die Einführung von GWP-Limits für größere Systeme und kleine Split-Klimageräte zu erweitern.

 

Obwohl laut EPEE die zusätzlichen Verbote nicht notwendig gewesen wären, um die Klimaschutzziele zu erreichen, kann man diese als gemeinsame politische Einigung akzeptieren. Diese politischen Einigung muss nun noch formell vom Europäischen Parlament und dem Rat gebilligt werden. Danach wird die Verordnung voraussichtlich 2015 in Kraft treten.

16.12.2013

2015 weltweit wärmstes Jahr

EU - Flammschutzmittel HBCD verboten

Klimawandel

Umweltschonendes Heizen

Regelung für F-Gase

BAFA-Förderung

Kältemittel geht aus

Achtung Endverbraucher

Investitionszuschüsse

Neuer Auszubildender

Ausbildungs-Geheimtipp

BAFA - Förderprogramm

Verbote für Hoch-GWP Kältem.

Dalkin ist Testsieger

Neue Kälte-Klima-Richtlinie

Jetzt ordentlich sparen

Daikin News

Ankündigung Ruhestand

EEG-Abgabe wird abgeschafft

Daikin - 3 x Testsieger

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